Baugutachter Hürth

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Gordon Wingen Hürth

Gordon Wingen

Bausachverständiger und Baugutachter

Innungstraße 13
50354 Hürth
Tel: 02233 460 78 50
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Qualifikation

  • Bausachverständiger für das Dachdecker- und Klempnerhandwerk mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (PersCert TÜV Rheinland)
  • Bausachverständiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Hürth steht Ihnen Herr Gordon Wingen als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Gordon Wingen kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Hürth, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Hürth kommen bzw. sich nicht in Hürth auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Hürth - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Hürth ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Rhein-Erft-Kreis, Regierungsbezirk Köln, Nordrhein-Westfalen. Die Stadt grenzt an Köln, Frechen, Kerpen, Erftstadt und Brühl und liegt am Nordost-Hang der Ville, eines Teils des Naturparks Rheinland. Hürth hat ca. 60.034 Einwohner, eine Fläche von 51,22 km² und wird in zwölf Ortsteile gegliedert. Wegen der Entstehung der wirtschaftlichen und industriellen Entwicklung der Region durch die Erschließung der Braunkohlevorkommen im Rheinischen Braunkohlerevier war der Zusammenschluss zu einer Großgemeinde erforderlich. Der Standort ist heute für die chemische Industrie, Dienstleistungen und Massenmedien bedeutend. Durch Hürth fließen einige Bäche wie zum Beispiel der Duffesbach begleitet vom Römerkanal-Wanderweg, der Burbach welcher in den Duffesbach mündet und der Gleueler Bach, der bei Berrenrath entspringt. Die Stadt Hürth bietet verschiedene kulturelle und musikalische Angebote und besonders gefeiert wird hier der Karneval und Martinstag.

Wichtige Anlaufstellen

Stadtverwaltung:
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth

Liegenschafts- und Bauamt:
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth

Grundbuchamt:
Balthasar-Neumann-Platz 3
50321 Brühl

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